AGB der LCD media GmbH gegenüber Privatkunden

AGB der LCD media GmbH gegenüber gewerblicher Kunden

I. Geltungsbereich

  • Diese Bedingungen der LCD media GmbH (im Folgenden „LCD media“) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers oder Bestellers (im Folgenden „Auftraggeber“) werden vorbehaltlich einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung nicht anerkannt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen.
  • Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Verbraucher sind Personen, die unsere Leistungen ausschließlich für private Zwecke in Anspruch nehmen. Für Leistungen an Unternehmern i.S. des § 14. Abs. 1 BGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechtes oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB gelten die Allgemeinen Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen gegenüber Unternehmern.
  • Alle Vereinbarungen, die zwischen den Vertragsparteien zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Ausgenommen sind Geschäfte, die über den OnlineShop der LCD media zustande gekommen sind.

II. Angebot, Vertragsschluss und Angebotsunterlagen

  • Ein Vertrag kommt ausschließlich durch unsere Auftragsbestätigung in Textform, durch schriftliche Annahme unserer Angebote durch den Auftraggeber oder durch Entgegennahme unserer Lieferung oder Leistung zu-stande. 
  • Die zu unserem Angebot gehörenden Unterlagen, wie Spezifikationen, Abbildungen, Zeichnungen, Entwürfen, Gewichts-, Maßangaben und sonstigen Angaben in Prospekten und auf unserer Website, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie sind insbesondere keine Garantien oder zugesicherte Eigenschaften, sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart ist. Alle unsere Leistungsdaten, auch wenn diese von unseren Lieferanten stammen, gelten nur annähernd.
  • An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Berechnungen und anderen Un-terlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen nur für den vertraglich vorgesehenen Zweck vom Auftraggeber verwendet werden und dürfen ohne unsere schriftliche Zustimmung weder kopiert noch Dritten zugänglich gemacht werden.

III) Umfang der Leistung/Verwendung von Produkten

  • Für den Umfang der Leistungen von LCD media ist die Auftragsbestätigung von LCD media maßgebend, falls nichts Anderes vereinbart wurde.
  • LCD media kann die vereinbarten Leistungen auch von anderen Unterneh-mern, die in ihrem Auftrag tätig werden, ausführen lassen.
  • Wünscht der Auftraggeber einen Kostenvoranschlag, so ist LCD media vorbe-haltlich anderer ausdrücklicher Vereinbarung berechtigt, den Aufwand hierfür dem Auftraggeber in angemessenem Umfang in Rechnung zu stellen, wenn der Auftrag nicht zustande kommt.

IV) Preis und Zahlung

  • Soweit sich aus der Auftragbestätigung nichts Anderes ergibt, gelten die Prei-se in Euro inklusive der jeweils geltenden Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer). Der Abzug von Skonto ist nur zulässig, wenn dies vorher ausdrücklich schrift-lich vereinbart worden ist.
  • Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts Anderes ergibt, gelten unsere Preise für Waren ausschließlich Transport und einschließlich üblicher Verpackung.
    Der Preis für den Transport, der zusätzlich von dem Auftraggeber zu entrichten ist, wird gemäß unser jeweils gültigen Versandkosten-Tabelle ermittelt oder durch ein individuelles Angebot der LCD media an den Kunden festgelegt.
  • Reisezeiten und -kosten des Personals von LCD media bei Leistungen am vom Auftraggeber bestimmten Ort sind zusätzlich zu unseren Preislisten, ersatz-weise zu angemessenen Sätzen zu vergüten, sofern nichts Anderes vereinbart wurde.
  • Unsere Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen, soweit keine längeren Zahlungsfristen in unseren Angeboten oder Auftrags-bestätigungen bestimmt sind. Bei Lieferungen ins Ausland können wir Vor-auszahlung verlangen. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so be-rechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten p.a. über dem je-weiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt uns vorbehalten.
  • Sind wir zur Vorleistung verpflichtet und werden uns nach Abschluss des Ver-trages Umstände bekannt, nach denen von einer wesentlichen Vermögens¬verschlechterung des Auftraggebers auszugehen ist, so können wir nach pflichtgemäßen Ermessen entweder Sicherheit binnen einer angemessenen Frist oder Zug-um-Zug-Zahlung gegen Erfüllung der Leistung verlangen. Kommt der Auftraggeber diesem Verlangen nicht nach, so sind wir vorbehalt-lich weiterer gesetzlicher Rechte berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  • Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprü-che rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Die Aus-übung eines Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrechts durch den Auftraggeber ist nur berechtigt, wenn die gleichen Voraussetzungen bei Gegen-ansprüchen erfüllt sind und außerdem sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  • Schecks und Wechsel akzeptieren wir – wenn überhaupt – nur erfüllungshalber. Der Auftraggeber hat sämtliche Kosten, insbesondere Wechsel- und Scheckspe-sen zu tragen.

V) Liefer- und Leistungszeit/Liefergefahr

  • Der Beginn der uns angegebenen Liefer- oder Leistungszeit setzt die Abklä-rung aller erforderlichen Fragen und die Einhaltung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Sofern nichts Anderes vertraglich vereinbart ist oder sich aus dem Vertragsverhältnis nicht Anderes ergibt, ist die von uns angegebene Liefer- oder Leistungszeit stets unverbindlich.
  • Die Liefer- oder Leistungsfrist verlängert sich um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit im Falle „Höherer Gewalt“ oder an-derer von LCD media nicht zu vertretender und unvorhersehbarer Umstände, wie z.B. Krieg, Terror, Arbeitskämpfe, Naturkatastrophen, Rohstoff- und E-nergiebeschaffungsschwierigkeiten, und behördlichen Maßnahmen.
    Diese Umstände sind auch dann von LCD media nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Dauert die Behinde-rung länger als 3 Monate, so sind beide Vertragsparteien berechtigt, nach Ab-lauf einer weiteren angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
  • Setzt der Auftraggeber uns nach unserem Verzug eine angemessene Frist, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; Schadensersatzansprüche statt der Leistung stehen dem Auftraggeber in diesem Fall nur zu, wenn wir den Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung wesentlicher Pflichten verursacht haben. Diese Haftungsbegrenzun-gen gelten nicht, sofern ein Fixgeschäft vereinbart wurde; gleiches gilt, wenn der Auftraggeber wegen des von uns zu vertretenden Verzuges geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung weggefallen ist. Die Haftung bei Fahrlässigkeit ist auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  • Zu Teillieferungen ist LCD media berechtigt, sofern dem kein erkennbares Inte-resse des Auftraggebers entgegensteht.
  • Wird der unmittelbare Einbau oder die Montage durch von dem Auftraggeber verschuldete Gründe verhindert, hat der Auftraggeber das Risiko zu tragen, dass die Liefersache ab dem Zeitpunkt des geplanten Einbaus bzw. Montage zerstört oder beschädigt wird.
  • Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Abnahme der bestellten Waren ist eine Hauptpflicht. Deshalb ist LCD Media insbesondere berechtigt, bei Annahmever-zug des Auftraggebers eine letzte Annahmefrist zu setzen und nach deren ergeb-nislosen Ablauf vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Die Geltendmachung weitergehender gesetzlicher Ansprüche bleibt LCD media vorbehalten.

VI) Montage, Einbau und Reparaturen

Für Montagen und Einbauten jeder Art, auch solche, die Teil eines Lieferauftrages sind, sowie für alle späteren Reparaturen und Änderungsarbeiten (nachfolgend „Leistungen“), gilt:

  • Soweit sich nichts anderes aus dem Vertragsverhältnis ergibt, rechnet LCD me-dia die Leistung außerhalb ihrer Gewährleistungsverpflichtungen nach Zeitauf-wand entsprechend ihrer Preisliste, oder im Falle des Fehlens einer solchen, nach angemessenen Sätzen, zuzüglich Transport- und Reisekosten und Auslagen ab. Bei Wartungs-, Service und Reparaturleistungen wird außerdem das benötigte Material zu den Preisen von LCD media in Rechnung gestellt.
  • Für diese Leistungen gelten, soweit nichts Anderes vereinbart ist, folgende Bestimmungen:
    a)    Der Auftraggeber hat alle Voraussetzungen zu schaffen, die ein fristgemäßes, ungehindertes, sicheres Arbeiten des Personals von LCD media ermöglicht. Insbesondere hat der Auftraggeber auf seine Kosten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen:
    •    ausreichende sanitäre Anlagen für die Mitarbeiter der LCD media oder der von ihm beauftragten Unternehmer;
    •    Beleuchtung, Heizung, Wasser und Energie.
    Auf außergewöhnliche Anforderungen wird LCD media den Auftraggeber rechtzeitig hinweisen.

    b)    Vor Beginn der Leistungen von LCD media hat der Auftraggeber, soweit sie ihm bekannt sind, die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Energielei-tungen oder ähnlicher Anlagen sowie die erforderlichen statischen und techni-schen Angaben zur Verfügung zu stellen. Gleiches gilt für andere Besonderhei-ten und Gefahren, die LCD media nicht offensichtlich sein können.

    c)    Der Montageort ist durch den Auftraggeber so vorzubereiten, dass die Leistung ohne Abbau-, Abbrucharbeiten oder Zusatzleistungen vorgenommen werden kann.
  • Kosten, die LCD media aus vom Auftraggeber zu vertretenden Unterlassungen der in Ziffer VI. 2 genannten Voraussetzungen entstehen, werden dem Auftraggeber berechnet. Ist jedoch eine oder mehrere dieser Voraussetzungen nicht erfüllt und ist LCD media deshalb die Durchführung der Leistung unzumutbar, so kann LCD media diese unbeschadet der ihr zustehenden gesetzlichen weiterge-hender Rechte ablehnen. 
  • LCD media ist auch im Hinblick auf diese Leistungen berechtigt, nach ihrer Wahl andere Unternehmer (Subunternehmer) mit der Leistungserbringung zu beauftragen. Der Subunternehmer ist nur den Anweisungen von LCD media verpflichtet. Die Aufsicht über das Personal des Subunternehmers obliegt allein LCD media.
  • Soweit ein Pauschalpreis vereinbart wurde, ist dem Personal von LCD media oder deren Subunternehmer vom Auftraggeber die Arbeitszeit nach bestem Wissen täglich zu bescheinigen. Falls keine pauschale Vergütung vereinbart wurde, hat der Auftraggeber nach Abschluss der Montage oder Reparatur und bei mehrtägiger Montage/Reparatur am Ende eines jeden Arbeitstages den von dem Personal von LCD media (oder Subunternehmer) ausgefüllten Montagebericht gegenzuzeichnen. Mögliche Einwände oder Vorbehalte gegen den Bericht sind hierbei zu vermerken. Ein Recht zur Verweigerung der Gegenzeichnung besteht auch bei Einwänden der vorgenannten Art nicht. 
  • Bei Reparaturleistungen außerhalb unserer Gewährleistungsverpflichtungen hat uns der Auftraggeber den Besitz an dem Reparaturgegenstand einzuräumen, so-fern dies zur Durch¬führung der Reparatur notwendig ist. Auf fremde Besitz- und Eigentumsrechte hat der Auftraggeber hinzuweisen. Ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über, sofern nichts Anderes vereinbart wurde.

    Etwaige Gewährleistungsasprüche des Auftraggebers bleiben von Klausel VI. unberührt.

VII) Eigentumsvorbehalt

  • LCD media behält sich das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zum Eingang des Rechnungsbetrages vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug nach angemessener Fristset-zung, ist LCD media berechtigt, die gelieferte Sache zurückzunehmen. Der Rücktritt vom Vertrag schließt Schadensersatzansprüche gegen den Auftrag-geber nicht aus. Nach Rücknahme der gelieferten Sache ist LCD media zu de-ren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf Verbindlichkeiten des Auftraggebers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen. Die Verwertungsregelungen der Insolvenzordnung (InsO) bleiben unberührt.
  • Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber LCD media unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Auftraggeber haftet für die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer etwa notwendigen Kla-ge gemäß § 771 ZPO (Drittwiderspruchsklage).  
  • Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, den Liefergegenstand weiterzuverkaufen.
  • Werden die von LCD Media gelieferten Gegenstände dergestalt in Grundstücke eingebaut, dass sie mit dem Einbau Eigentum des Grundstückseigentümers werden, so so erwirbt LCD media das Miteigentum an der im Verhältnis des Wertes der gelieferten Sache zu den Wert des Grundstückes zur Zeit des Einbaus.
  • LCD media verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers auch insoweit freizugeben, als der Wert dieser Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt, die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt LCD media.

VIII) Mängelansprüche

  • Es gelten die gesetzlichen Mängelansprüche des Auftraggbers, soweit sich aus Nachfolgendem nichts Anderes ergibt.
  • Meldet der Auftraggeber nicht offensichtliche Mängel binnen sechs Wochen nach Erhalt der Ware oder der Leistung, so erlöschen die Mängelansprüche des Auftraggebers für solche Mängel.
  • LCD media ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel an Ort und Stelle zu überprüfen. Die Überprüfung hat unverzüglich zu erfolgen, sofern der Auf-traggeber ein Interesse an der sofortigen Erledigung darlegt.
  • Mängelansprüche einschließlich Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, wenn er allgemein bekannte Verwendungsvorschriften sowie Anwendungshinweise von LCD media oder des Herstellers bei der Ver-wendung der Produkte nicht einhält und der Schaden hierauf zurückzuführen ist. Gleiches gilt bei Schäden oder Folgeschäden, die aufgrund eines unsach-gemäßen Einsatzes der Produkte, die der Auftraggeber zu vertreten hat, verur-sacht werden.
  • Mängelansprüche bestehen nicht, wenn nur unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten oder üblichen Beschaffenheit oder nur eine unerhebliche Be-einträchtigung der Brauchbarkeit der Leistung vorliegen.
  • Alle Spezifikationen von LCD media sind nur Leistungsbeschreibungen und keine Garantien und gelten nur annährend, sofern nicht etwas Anderes aus-drücklich vereinbart ist.
  • Für Ansprüche wegen Rechtsmängeln gilt darüber hinaus Folgendes:
    a)    Soweit nichts Anderes ausdrücklich vereinbart ist, ist LCD media lediglich verpflichtet, ihre Leistungen im Lande der Lieferadresse frei von Rechten Dritter zu erbringen.
    b)    Im Falle einer von LCD media zu vertretenden Verletzung von Schutzrechten Dritter kann LCD media nach ihrer Wahl entweder auf ihre Kosten ein für die vereinbarte oder vorausgesetzte Nutzung ausreichendes Nutzungsrecht erlan-gen und dem Auftraggeber übertragen, oder ihre Leistung so ändern oder neu erbringen, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, soweit hierdurch die ver-einbarte oder vorausgesetzte Nutzung der vereinbarten Leistung nicht mehr als unwesentlich beeinträchtigt wird. Ist dies nicht möglich oder verweigert LCD media die Nacherfüllung, so stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen An-sprüche und Rechte im Umfang dieser Ziffer VIII zu. Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche gilt Ziffer IX.

IX) Schadensersatz

  • Die Geltendmachung von Schadensersatz und Aufwendungsersatz wegen Mängeln der von LCD media erbrachten Leistungen ist ausgeschlossen, soweit LCD media eine Nacherfüllung aus Gründen, die diese nicht zu vertreten hat, nicht durchführen kann. Die Geltendmachung von Schadensersatz für Mangel- und für Mangelfolgeschäden, die auf einer mangelhaften Leistung beruhen, ist ausgeschlossen, wenn LCD media den Mangel nicht verschuldet hat.

    Die gesetzliche Haftung gemäß dem Produkthaftungsgesetz; für Verletzungen des Lebens oder bei Körper- und Gesundheitsschäden, wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Beschaffenheit (Beschaffenheits-garantie) wird hierdurch nicht eingeschränkt. In keinem Fall haftet LCD media wir über die gesetzlichen Ansprüche hinaus.

X) Gewerbliche Schutzrechte

  • An den gelieferten Waren und Leistungen bleiben Schutzrechte von LCD me-dia oder Dritten bestehen. 
  • Soweit Software zum Liefergegenstand gehört, wird die Nutzung der Rechte an der Software nur zum eigenen Gebrauch durch den Auftraggeber gestattet. Der Auftraggeber kann die Software nur zusammen mit der gelieferten Ware an Dritte veräußern, wenn er nicht selbst Kopien der Software einbehält. Ein Verleihen der Software an Dritte ist unzulässig, ebenso das Anfertigen und die Nutzung von nicht gestatteten Kopien der Software.
    Der Auftraggeber hat aber im Übrigen die Lizenzbedingungen der Lieferanten von LCD media oder der Inhaber der Nutzungsrechte (z.B. Hersteller der Soft-ware) einzuhalten, die ihm einsehbar oder übergeben worden sind. LCD media übernimmt keine Haftung bei Verletzungen von Lizenzbedingungen, wenn die Ware oder Software vom Auftraggeber in ein Land außerhalb Deutschlands verbracht wird und dies nicht Gegenstand des jeweiligen Vertrages mit LCD media ist. In Zweifelsfällen hat der Auftraggeber LCD media oder den Li-zenzgeber zu konsultieren. 

XI) Exportverbote

Die Ausfuhr aus Deutschland unterliegt den deutschen und europäischen Ausfuhrbestimmungen, für die der Auftraggeber selbst zu sorgen hat. LCD media weist darauf hin, dass auch US-amerikanische Ausfuhrbestim-mungen für den Auftraggeber verbindlich sein könnten.

Gerichtsstand/Erfüllungsort/Salvatorische Klausel

  • Für alle Ansprüche aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gilt Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes; etwaige zwingende Be-stimmungen des Rechtes am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Auftraggebers bleiben unberührt, wenn die Leistung von LCD media im Ausland erbracht wer-den soll.. 
  • Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages oder dieser Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so beeinträchtigt dies die Wirksam-keit des Vertrages oder der Lieferbedingungen im Übrigen nicht.

IX) Schadensersatz

Stand: März 2010

LCD media GmbH

Tangstedter Landstraße 111

22415 Hamburg

X) Gewerbliche Schutzrechte

An den gelieferten Waren und Leistungen bleiben Schutzrechte von LCD media oder Dritten bestehen. 

  • Soweit Software zum Liefergegenstand gehört, wird die Nutzung der Rechte an der Software nur zum eigenen Gebrauch durch den Auftraggeber gestattet. Der Auftraggeber kann die Software nur zusammen mit der gelieferten Ware an Dritte veräußern, wenn er nicht selbst Kopien der Software einbehält. Ein Verleihen der Software an Dritte ist unzulässig, ebenso das Anfertigen und die Nutzung von nicht gestatteten Kopien der Software.
  • Der Auftraggeber hat aber im Übrigen die Lizenzbedingungen der Lieferanten von LCD media oder der Inhaber der Nutzungsrechte (z.B. Hersteller der Software) einzuhalten, die ihm einsehbar oder übergeben worden sind. LCD media übernimmt keine Haftung bei Verletzungen von Lizenzbedingungen, wenn die Ware oder Software vom Auftraggeber in ein Land außerhalb Deutschlands verbracht wird und dies nicht Gegenstand des jeweiligen Vertrages mit LCD media ist. In Zweifelsfällen hat der Auftraggeber LCD media oder den Lizenzgeber zu konsultieren.

XI) Exportverbote

  • Die Ausfuhr aus Deutschland unterliegt den deutschen und europäischen Ausfuhrbestimmungen, für die der Auftraggeber selbst zu sorgen hat.
  • LCD media weist darauf hin, dass auch US-amerikanische Ausfuhrbestimmungen für den Auftraggeber verbindlich sein könnten.

Gerichtsstand/Erfüllungsort/Salvatorische Klausel

  • Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Sitz von LCD media; LCD media ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
  • Soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wurde oder sich aus dem jeweiligen Vertrag ergibt, ist Erfüllungsort für alle von LCD media zu erbringenden Leistungen der Sitz von LCD media, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist.
  • Für alle Ansprüche aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gilt Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. 
  • Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages oder dieser Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so beeinträchtigt dies die Wirksamkeit des Vertrages oder der Lieferbedingungen im Übrigen nicht.